1,80 Meter
Gerichtsurteil: Hecken dürfen auch mal höher wachsen als zulässig
Das Landgericht Freiburg hat entschieden dass eine Hecke höher wachsen darf als die zulässigen 1,80 Meter – aber nur während der Vegetationsperiode. Vor Gericht hatten sich zwei Nachbarn um ihre Hecken-Höhe gestritten.
Mi, 7. Feb 2018, 19:57 Uhr
Südwest
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