Gerichtshof: Zwei Monate Präventivhaft sind zulässig
In keinem anderen Bundesland können gefährliche Personen länger in Gewahrsam genommen werden als in Bayern. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert.
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Es verstößt nicht gegen die bayerische Verfassung, dass in Bayern Menschen zwei Monate vorsorglich in Gewahrsam genommen werden können. Das entschied an diesem Mittwoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof ...