Gericht vertagt Plädoyers

Psychiatrisches Gutachten soll eine Verurteilung wegen Vergewaltigung doch noch ermöglichen.  

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LAHR. Im Landgerichtsprozess um Vergewaltigung und Nötigung hat gestern ein Beweisantrag der Nebenklage dafür gesorgt, dass die geplanten Plädoyers verschoben wurden. Nach Anhörung des aussagepsychologischen Gutachtens, das eine Verurteilung nahezu ausschloss, hatte die Nebenklagevertreterin noch ein psychiatrisches Gutachten beantragt.

Die 2. Große Strafkammer will am 5. September verkünden, ob sie den Beweisantrag zurückweist oder ihm stattgibt. Dass die Erstellung eines weiteren Gutachtens eine erneute Hauptverhandlung bedeutet, stellte der ...

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