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Volksverhetzung

Gericht vertagt die Verhandlung

BZ-Plus Ein 76-Jähriger aus Lahr war wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden und ging beim Landgericht in Berufung.  

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Von „Kanakenland“ hatte de... als „Gesocks“ diffamiert.  | Foto: dpa
Von „Kanakenland“ hatte der Angeklagte im Internet geschrieben, Flüchtlinge wurden als „Gesocks“ diffamiert. Foto: dpa

LAHR. Die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat am Montag die Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Lahr vertagt. Ein 76-Jähriger aus Lahr war dort im Januar 2017 wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Während sein Verteidiger die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte, hatte der Staatsanwalt auf eine höhere Strafe plädiert. Beide Seiten waren in Berufung gegangen.

Der neue Verteidiger stellte den Antrag, durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, inwieweit es sich bei dem Blog des 76-Jährigen (in dem er die erstinstanzlich ...

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