Gericht sieht nur die Regel

Geldstrafe für Geschwindigkeitsübertretung / Anwalt scheitert mit Verweis auf "Schikane".  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LÖRRACH. Zwar ist die Tempo-30-Zone in der Wallbrunnstraße umstritten, doch vor Gericht zählt, was rechtlich Fakt ist. Deshalb wurde ein 20-jähriger Auszubildender zu 160 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt, weil er dort 66 Stundenkilometer fuhr. Ein Gutachter bescheinigte den Messgeräten einwandfreie Funktion.

Am 22. Juni diesen Jahres war der junge Mann um 0.32 Uhr der Wallbrunnstraße stadtauswärts gefahren und mit 69 Stundenkilometern gemessen worden. Nach Abzug der Toleranz legte man 66 Stundenkilometer zugrunde und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel