Gericht sieht laxen Umgang mit asbesthaltigem Abbruch nicht nach

Beim Abriss eines Altbaus wurde Gefahrstoffverordnung missachtet / Baufirma und Auftragnehmer akzeptieren die angesetzten Strafmaße.  

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MARCH/FREIBURG. Im November vergangenen Jahres war es bei Abrissarbeiten in Neuershausen zu einem Zwischenfall gekommen. In einer Straße am Ortsrand, wo heute ein Neubau steht, sollte das alte Haus abgerissen werden. Mit den Arbeiten beauftragt war eine Baufirma, die ...

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Schlagworte: Birgitte Stückrath

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