Gericht sieht grobe Behandlungsfehler im Ortenauklinikum Lahr
Der Ortenaukreis und ein Arzt müssen 550 000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern eines schwerst behinderten Mädchens bezahlen. Ärzte hatten das Mädchen nach der Geburt falsch behandelt.
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Der Kreis als Träger des Ortenau-Klinikums und ein Arzt sind von der Arzthaftungskammer des Landgerichts zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 550 000 Euro nebst Zinsen seit Januar 2015 verurteilt worden. Ein infolge "grober Behandlungsfehler", so die Kammer, schwerst ...