Gericht lässt Anklage fallen
Der Prozess um den Tod eines Erntehelfers im Breisgau endet mit Einstellung des Verfahrens / Landwirt muss Witwe Entschädigung zahlen.
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FREIBURG. Das Amtsgericht Freiburg hat das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 48 Jahre alten Landwirt, auf dessen Feld im Juni 2014 ein damals 32 Jahre alter Erntehelfer aus Rumänien kollabierte und knapp drei Wochen später starb, eingestellt. Dem Landwirt wurde zugleich eine Zahlung von 6000 Euro Entschädigung an die Witwe des Helfers auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt aus einer Gemeinde südlich von Freiburg vorgeworfen, er habe den Erntehelfer bei Temperaturen knapp über 40 Grad auf dem Feld arbeiten lassen und dabei zu wenig zum Trinken bereitgestellt. Indem er zudem nicht ausreichend für Pausen gesorgt habe, habe er seine Fürsorgepflicht verletzt. Der Erntehelfer war an Pfingsten ...