Gericht: Keine Anklage gegen Beamten
Nach Schüssen im Mai 2017.
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EMMENDINGEN (ja). Es bleibt bei der Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten, der im Mai 2017 bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer bewaffneten psychisch Kranken geschossen und den 61-Jährigen tödlich verletzt hatte. Das bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel; möglich wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde.
Die Polizei war am 4. Mai 2017 in eine betreute Wohngruppe für psychisch Kranke in der Unterstadt ...