Account/Login

Gericht: Keine Anklage gegen Beamten

Nach Schüssen im Mai 2017.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

EMMENDINGEN (ja). Es bleibt bei der Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten, der im Mai 2017 bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer bewaffneten psychisch Kranken geschossen und den 61-Jährigen tödlich verletzt hatte. Das bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel; möglich wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde.

Die Polizei war am 4. Mai 2017 in eine betreute Wohngruppe für psychisch Kranke in der Unterstadt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel