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Gericht: Kein Faustrecht im Straßenverkehr

  • Do, 08. November 2001
    Freiburg

     

Weil er sich über einen Radfahrer ärgerte, schlug ein Autofahrer zu: Jetzt stand er wegen der heftigen Ohrfeige vor Gericht.

Wegen eines Radlers war einem Autofahrer der Kragen geplatzt und er schlug mit einer heftigen Ohrfeige zu. Vergangene Woche musste sich der Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Für den selbstständigen Schlosser stand ...

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