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Gericht glaubt nicht an Erinnerungslücken

56-jährigem Angeklagten war erst in der Berufsverhandlung eingefallen, dass er – angeblich – noch ein Bier mehr getrunken hatte  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Um eine Trunkenheitsfahrt sowie um Fahrerflucht ging es in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Waldshut. Gegen das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen (250 Euro für Fahren unter Alkohol und 20 Tagessätze à ...

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