Berlin
Gericht: Die "Partei" darf Zuschüsse behalten
Die "Partei" von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im Jahr 2014 nicht bestraft. Im Streit um staatliche Zuschüsse hat der Bundestag vor Gericht gegen die Spaßpartei "Die Partei" verloren.
Fr, 22. Sep 2017, 0:01 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte am Donnerstag die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafzahlungen, welche die "Partei" an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die "Partei" hatte in satirischer Absicht einen Fehler im Parteiengesetz genutzt, wie es zuvor die AfD getan hatte.
Parteien erhalten für jede Stimme, die sie bei Wahlen bekommen, und für jeden Euro, den sie als Spende eingeworben haben, staatliche Zuschüsse. Diese dürfen jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen – Mitgliederbeiträge und Spenden – nicht übersteigen. ...