Verhandlung wegen Gehirnerschütterung
Gerangel wird für Angeklagten teuer
Hat ein Schubser zu einer Gehirnerschütterung geführt? Das Amtsgericht Schopfheim musste diese Frage klären.
Fr, 5. Mai 2017, 15:36 Uhr
Schopfheim
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SCHOPFHEIM. Hat ein 22-Jähriger Angeklagter einen 26-Jährigen Geschädigten im November tatsächlich so stark geschubst, dass dieser eine Gehirnerschütterung davon trug? Und prügelte der Angeklagte anschließend weiter auf den Geschädigten ein? Darum ging es bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Schopfheim.
Der Vorwurf lautete Körperverletzung. Am 24. November 2016 gegen 3.55 Uhr soll der 22-Jährige Angeklagte einen 26-Jährigen so geschubst haben, dass dieser eine Gehirnerschütterung erlitten hat. Anschließend soll der Angeklagte mit Fäusten auf den Hinterkopf des 26-Jährigen ...