Georgier zurückgewiesen
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Ein georgischer Staatsangehöriger ist am Samstag in Kehl von der Bundespolizei kontrolliert worden. Der Mann war zuvor von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung wurde ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis 2027 festgestellt. Der 30-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen und so eine 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert.