Mord an Maria L.

Genehmigung für Pflegefamilie zur Betreuung von Hussein K. wurde erst nach Festnahme beantragt

BZ-Plus Hussein K. hätte überhaupt nicht bei seiner Pflegefamilie wohnen dürfen. Der private Jugendhilfeträger Wiese hat erst nach dessen Festnahme eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beantragt – nur eines von mehreren Versäumnissen.  

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In einem früheren Kloster in Freiburg  ist die Wiese-Schule.    | Foto: bamberger
In einem früheren Kloster in Freiburg ist die Wiese-Schule. Foto: bamberger
Der des Mordes an der Studentin Maria L. angeklagte Hussein K. hätte überhaupt nicht bei Familie S. wohnen dürfen. Wie das Landesjugendamt in Stuttgart am Mittwoch bestätigte, hat der private Jugendhilfeträger Wiese beim Landesjugendamt überhaupt erst nach K.s Festnahme am 2. Dezember 2016 eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beim Ehepaar S. beantragt. Da diese inzwischen erteilte ...

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