Genehmigung für Pflegefamilie zur Betreuung von Hussein K. wurde erst nach Festnahme beantragt
Hussein K. hätte überhaupt nicht bei seiner Pflegefamilie wohnen dürfen. Der private Jugendhilfeträger Wiese hat erst nach dessen Festnahme eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beantragt – nur eines von mehreren Versäumnissen.
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Der des Mordes an der Studentin Maria L. angeklagte Hussein K. hätte überhaupt nicht bei Familie S. wohnen dürfen. Wie das Landesjugendamt in Stuttgart am Mittwoch bestätigte, hat der private Jugendhilfeträger Wiese beim Landesjugendamt überhaupt erst nach K.s Festnahme am 2. Dezember 2016 eine Genehmigung für betreutes Jugendwohnen beim Ehepaar S. beantragt. Da diese inzwischen erteilte ...