Gemeinderat: Gerätehütte muss weg
Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde abgelehnt und in einem anderen Fall gebilligt.
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KIPPENHEIM. Das Gerätehäuschen im Garten eines Anwesens in der Dorfmühlestraße ist nicht genehmigungspflichtig, weil der Rauminhalt unter 40 Kubikmeter liegt. Allerdings steht es außerhalb des Baufensters und braucht deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Und die hat der Gemeinderat Kippenheim in der Sitzung am Montag bei zwei Enthaltungen einstimmig abgelehnt.
Bereits vor zwei Monate hatte der Gemeinderat den Befreiungsantrag vorliegen. Damals hatte ihn Bürgermeister Matthias Gutbrod kurzfristig von der Tagesordnung genommen mit der Begründung, die Baurechtsbehörde der Stadt Lahr wolle noch einige offene Fragen klären.Am Montag nun war die ...