Gemeinden im Krisenmodus
Publikumsverkehr wird auch bei Rathäusern eingeschränkt / Anfragen per Telefon und E-Mail.
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HOCHSCHWARZWALD (sgi/csi). Alle Gemeinden im Hochschwarzwald haben eine bis zum 20. April gültige Allgemeinverfügung erlassen, nach der öffentliche und private Veranstaltungen und Versammlungen – etwa Vereinstreffen, Geburtstagsfeiern oder Beerdigungen – mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Menschen nicht erlaubt sind. Außerdem sind viele öffentliche Einrichtungen geschlossen, Rathäuser bitten darum, Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären – eine Übersicht.
BreitnauIn der Gemeinde Breitnau bleiben das Hallenbad, die Kultur- und Sporthalle, die Bücherei im Alten Pfarrhof und sämtliche Probe- und Gruppenräume geschlossen. Besuche des Rathauses sollten auf Notwendigkeit und Dringlichkeit vorab überprüft werden. Sollte ein Besuch unaufschiebbar sein, bittet das Rathaus, die Hygieneregeln und den Mindestabstand zwischen Personen einzuhalten. Aktuelle ...