Gemeinde will um den Dreispitz kämpfen

Bürgermeister Andreas Schneucker kündigt Widerspruch an gegen die Anordnung des Landratsames, das Kunstwerk aus Sicherheitsgründen vom Kreisel zu entfernen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BINZEN. Die Antwort folgte prompt: Die Gemeinde Binzen wird gegen die am Montag ergangene Anordnung des Lörracher Landratsamtes, das Dreispitz-Kunstwerk des Efringen-Kirchener Künstlers Reinhard Bombsch vom Verkehrskreisel der Bundesstraße 3 und der Landesstraße 134 aus Gründen der Verkehrssicherheit zu entfernen, Widerspruch einlegen. Das sagte Binzens Bürgermeister Andreas Schneucker auf Anfrage der Badischen Zeitung. Notfalls wolle man den Klageweg beschreiten, so der Bürgermeister.

Ein vom Landratsamt in Auftrag gegebenes Gutachten war zum Ergebnis gekommen, dass das Kunstwerk eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellt. Unfallsimulationen hätten demzufolge ergeben, dass sich bei einer Kollision mit dem Aluminium-Kunstwerk "Unfälle mit erheblichen Folgen ereignen können", wie es dazu in einer Pressemitteilung des Landratsamtes heißt. Ein Gutachter kommt zu der Einschätzung, dass selbst ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel