Gemeinde verlangt Gebühren von Hausbesitzern – mit 40 Jahren Verspätung
Das kann teuer werden: Wer ein Haus baut, muss Erschließungskosten berappen – normalerweise. In Grenzach und Wyhlen wurde einst darauf verzichtet. Nun aber sollen Hausbesitzer nachzahlen. Nach 40 Jahren.
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Hausbesitzer an vier Grenzacher Straßen werden unerwartete Post von der Gemeindeverwaltung erhalten. Irgendwann, wenn der letzte Stein am Burgackerweg, Kürzeweg, Gazenweg und der Steingasse gesetzt sein wird, bekommen sie die Gebühren für die Erschließung dafür in Rechnung gestellt. Seit mehr als vier Jahrzehnten galten diese Straßen als ...