Gemeinde lehnt einen Vertrag ab

Landratsamt soll Abweichungen "Bei der Spitzhalde" ahnden.  

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LENZKIRCH (rm). Ein Zeichen setzen wollten die Mitglieder des Technischen Ausschusses und lehnten jüngst eine vertragliche Bindung mit einem Bauherrn in der Grabenstraße ab, über die seine baulichen Abweichungen im Nachhinein genehmigt werden sollten. Der Kompromiss hätte den Eindruck erwecken können, dass in Lenzkirch das Baurecht erkauft werden kann, meinte Hubert Kaiser. Nun ist die Baurechtsbehörde gefordert.

Für das Bauvorhaben im kleinen Baugebiet "Bei der Spitzhalde" in der Grabenstraße musste die Gemeinde erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der ...

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