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Gelockerte Regeln

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Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden gelockert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen beschlossen hat. Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – nicht relevant sind. Das kann zum Beispiel die Raumhöhe betreffen, den Schallschutz, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird. Die Bezeichnung Gebäudetyp E steht sowohl für einfaches Bauen als auch für das experimentelle Bauen.

Ressort: Wirtschaft

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