Gegen den Vorwurf, Altöl in einen Gully gekippt zu haben, wehrt sich ein Mann vor Gericht. Aufgrund der Indizien zieht er schließlich doch den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
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Altes Öl soll er in einen Gully geschüttet haben, so der Vorwurf. Weil der 41-Jährige das aber bestritt, hatte er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt – es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht St. Blasien. Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen in ...