Account/Login

Geldstrafe soll eine Verwarnung sein

  • Sa, 31. Januar 2004
    Bad Säckingen

     

24-jähriger Bad Säckinger war vor seinem Kontrahenten mit dem Auto geflohen, obwohl er so einiges getrunken hatte.

BAD SÄCKINGEN. Deutsche Gerichte können streng sein, allemal wenn es darum geht, Betrunkene von der Fahrt mit dem eigenen Auto abzuhalten. Am eigenen Leib erfahren musste dies ein 24-jähriger Bad Säckinger, den das Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr verwarnte und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilte. Als Verwarnung unter Vorbehalt, denn dafür sah der Strafrichter einige gute Gründe, da der Angeklagte trotz 1,37 Promille Blutalkoholgehalt zum Autoschlüssel gegriffen hatte.

So nicht mehr ganz nüchtern wurde der 24-Jährige nämlich in einer Sommernacht des vergangenen Jahres mit seinem Wagen von einer Polizeistreife auf der Steinbrückstraße angetroffen. Per Lichthupe hatte der Mann die Polizisten zum Anhalten aufgefordert. Er wollte Anzeige wegen Körperverletzung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel