Geldstrafe soll eine Verwarnung sein
24-jähriger Bad Säckinger war vor seinem Kontrahenten mit dem Auto geflohen, obwohl er so einiges getrunken hatte.
BAD SÄCKINGEN. Deutsche Gerichte können streng sein, allemal wenn es darum geht, Betrunkene von der Fahrt mit dem eigenen Auto abzuhalten. Am eigenen Leib erfahren musste dies ein 24-jähriger Bad Säckinger, den das Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr verwarnte und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilte. Als Verwarnung unter Vorbehalt, denn dafür sah der Strafrichter einige gute Gründe, da der Angeklagte trotz 1,37 Promille Blutalkoholgehalt zum Autoschlüssel gegriffen hatte.
So nicht mehr ganz nüchtern wurde der 24-Jährige nämlich in einer Sommernacht des vergangenen Jahres mit seinem Wagen von einer Polizeistreife auf der Steinbrückstraße angetroffen. Per Lichthupe hatte der Mann die Polizisten zum Anhalten aufgefordert. Er wollte Anzeige wegen Körperverletzung ...