Geldstrafe fürs Fallestellen

60-Jähriger verursachte in einer psychischen Ausnahmesituation den Sturz einer Radfahrerin.  

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FREIBURG. Indem er mit seinem Fahrrad den Bürgersteig vor seiner Einfahrt in der Basler Straße plötzlich blockierte, hat ein 60-jähriger Freiburger absichtlich den Sturz einer Radfahrerin verursacht. Das Freiburger Amtsgericht verurteilte ihn allerdings nur zu einer Geldstrafe. Der Grund dafür ist die besondere Situation des Angeklagten: Eine schwerwiegende Erkrankung und die damit verbundene seelische Belastung führten zur verminderten Strafe.

Es war am frühen Nachmittag des 21. Juli 2017, als eine Radfahrerin auf dem Bürgersteig die Basler Straße entlangfuhr. Wie aus dem Nichts schoss plötzlich ein Fahrrad aus einer Einfahrt hervor, ...

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