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Geldstrafe für Hans Peter Friedl

Gericht verurteilt früheren Chefarzt wegen Körperverletzung.

  • Mi, 19. Februar 2003
    Freiburg

     

Im Prozess gegen Hans Peter Friedl, den früheren Chefarzt der Freiburger Unfallchirurgie ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 90 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall verurteilt worden. Ein Berufsverbot verhängte das Gericht nicht. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt.

In seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter, Georg Royen, eine ausführliche Vorbemerkung. Er betonte, wie schwer Fälle von Fahrlässigkeit, um die es sich in der Mehrzahl der Anklage handele, nachzuweisen ...

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