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Wehr

Geldstrafe für eine ehrliche Haut

Ein 40-Jähriger aus Wehr wurde vom Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Der bis dato unbescholte Mann gab den Zollfahndern freiwillig Auskunft.  

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WEHR. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Mann aus Wehr wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Margarete Basler folgte damit dem Antrag des Verteidigers Simon Jaeschke, der darum bat, von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung abzusehen wie sie der Staatsanwalt forderte.

Das Gericht habe sehr intensiv darüber nachgedacht, ob eine Geldstrafe den Angeklagten ausreichend beeindrucken werde, erklärte Richterin Basler in ihrer Urteilsbegründung. Man habe dann schließlich Milde walten ...

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