Urteil
Geldstrafe für 34-Jährigen aus dem Dreisamtal wegen Besitz von Anabolika
Ein 34-Jähriger ist vom Freiburger Amtsgerichts wegen des Besitzes von elf Gramm Trenbolon und Testosteron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.
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DREISAMTAL/FREIBURG. Beim Doping kann sich neben dem Profisportler auch der Amateur gemäß dem Arzneimittelgesetz strafbar machen. Es genügt bereits der Besitz von anabol-androgenen Steroiden, wenn sie die "nicht geringe Menge" überschreiten. Diese Erfahrung musste ein 34-Jähriger aus dem Dreisamtal machen. Er ist vom Freiburger Amtsgerichts wegen des Besitzes von elf Gramm Trenbolon und Testosteron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.
Der Angeklagte wird von der Polizei der eher unsportlich agierenden Hooliganszene zugeordnet. Seit einem Schlangenbiss bezieht er eine Frührente und verdient sich mit 450 Euro-Jobs Geld dazu. Er ist Mitglied in einem Fitnesscenter, besucht es allerdings kaum ...