Geld zurück nach verpasstem Flug?

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Reisenden gegenüber Fluggesellschaften / Endgültig entscheiden muss der Bundesgerichtshof.  

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Wenn der Flieger alleine losfliegt<ppp></ppp>  | Foto: dpa
Wenn der Flieger alleine losfliegt Foto: dpa
LUXEMBURG (dpa). Anders als bei vielen Geschäften zahlt man beim Fliegen den vollen Preis im Voraus. Fällt die Reise aus, sind Rückforderungen oft mühsam. Doch nach einem Urteil des EuGH vom Donnerstag sind die Chancen gestiegen.
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