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Geld zurück für die Kunden

Die Lebensversicherer müssen bei gekündigten Verträgen mehr Geld zurückerstatten.  

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HAMBURG. In drei Fällen hat der Bundesgerichtshof sogenannte Rückkaufswerte für Lebensversicherungen als zu niedrig eingestuft. Kunden – auch anderer Versicherer – können daher auf höhere Erträge hoffen. Ein Erfolg der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hatte insgesamt fünf Verbandsklagen gegen deutsche Lebensversicherer wegen zu geringer Rückkaufswerte erhoben. Nach und nach fallen nun die Urteile.

Nachdem der Bundesgerichtshof im Juli entsprechende Vertragsklauseln des Deutschen Rings für unzulässig erklärt hatte, übertrugen die Richter ihre Entscheidung nun auch auf Generali Leben und Ergo. Verfahren gegen Iduna und Allianz laufen noch.
In allen ...

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