Geld zum Leben

Das Unterhaltsrecht sorgt dafür, dass Bedürftige ihre nötigen Leistungen erhalten.  

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H. Wlaschny  | Foto: Daniel Gramespacher
H. Wlaschny Foto: Daniel Gramespacher

LÖRRACH. Unter Unterhalt oder Alimente versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfes einer Person. In der heutigen Sprache beziehen sich Alimente auf Geldzahlungen. Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf die Gewährung von Leistungen. Die Verpflichtung zum Unterhalt ergibt sich aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag.

Das Gesetz definiert folgende Unterhaltsansprüche:
Familienunterhalt
Er wird in intakten Familien geschuldet. Er umfasst alle konkreten Kosten des Haushaltes und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten ...

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