Jahreswechsel
Geld, Schule, Gesundheit - das ändert sich 2025 in Südbaden, Baden-Württemberg und Deutschland
Das Deutschlandticket kostet 58 Euro, die Grundsteuerreform kommt, die Krankenkassenbeiträge steigen. Das neue Jahr bringt auch einige steuerliche Erleichterungen.
dpa & Franziska Kleintges
Di, 31. Dez 2024, 6:37 Uhr
Südwest
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Grundsteuerreform
Am 1. Januar wird die fällige Grundsteuer für Grundbesitzer, Häuslebauer und auch Mieter bundesweit nach einem neuen Konzept berechnet. Bisher hatten die Finanzämter die Grundsteuer auf Grundlage sehr alter Daten berechnet. In Westdeutschland waren diese aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung 2018 die alte Regelung gekippt.
In Baden-Württemberg gilt künftig das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell. Für Grundstücksbesitzer ändert sich vor allem eines: Künftig wird nach Angaben des Steuerzahlerbundes nicht mehr danach unterschieden, ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Das werde in den Gemeinden zu großen Belastungsverschiebungen führen, so der Steuerzahlerbund. Laut Finanzministerium werden etwa baureife, aber unbebaute Grundstücke künftig teurer werden. Effizient bebaute Grundstücke, etwa mit Mehrfamilienhäusern, dürften dagegen günstiger werden.
Dossier: Die neue Grundsteuer
Deutschlandticket wird teurer
Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer.
Neue große Kreisstadt
Ab Januar 2025 ist Bad Krozingen eine große Kreisstadt. Sie ist die erste im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der ist somit nicht länger der letzte Kreis in Baden-Württemberg, in dem nicht mindestens eine große Kreisstadt liegt. Für die Stadt bedeutet das mehr Befugnisse und Zuständigkeiten, für die Bürgerinnen und Bürger sollen die Wege zum Rathaus kürzer werden.
Schweiz will Einkaufstourismus eindämmen
Vom 1. Januar an dürfen nur noch Waren im Wert von 150 Franken (rund 160 Euro) steuerfrei in die Schweiz mitgebracht werden - bisher lag die Freigrenze bei 300 Franken. Bei einem höheren Wert muss in der Schweiz Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Regelsatz liegt aber dort deutlich niedriger als in Deutschland: 8,1 statt 19 Prozent.
- Hintergrund: Schweiz senkt Wertfreigrenze auf 150 Euro - das wird teuer für Einkaufstouristen
- Folgen für Südbaden: Die Schweiz will den Einkaufstourismus bremsen
Baden-Württembergische Landesagentur für Fachkräfte startet
Die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften geht Anfang des Jahres an den Start. Die Agentur ist bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt. In der Landeshauptstadt werden dann die Verfahren für Gesundheits- und Pflegeberufe bearbeitet und in Karlsruhe alle anderen. Die neue Behörde soll nicht ausschließlich, sondern neben den schon bisher zuständigen Ausländerbehörden für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zuständig sein.
Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) hatte die Agentur vor eineinhalb Jahren angestoßen. Die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften soll dabei als Katalysator fungieren und dazu beitragen, dass Unternehmen ausländische Fachkräfte schneller und unkomplizierter ins Land holen könnten, so der Plan. "In einer Zeit, in der die Ausländerbehörden stark beansprucht sind, stellt die Agentur eine spezialisierte Anlaufstelle dar, die das beschleunigte Fachkräfteverfahren effizient umsetzt." Bis 2035 werden laut IHK-Fachkräftemonitor vom vergangenen April in Baden-Württemberg 910.000 Fachkräfte fehlen.
- Vorgestellt in Bad Bellingen: Wegweisende Initiative gegen den Fachkräftemangel
Strom, Wasser, Gas: Das tut sich bei den Preisen
Private Gaskunden der EnBW müssen 2025 nicht tiefer in die Tasche greifen, wenn sie im Winter heizen. Die Gaspreise des drittgrößten deutschen Versorgers bleiben dank gesunkener Beschaffungskosten zum Jahreswechsel stabil, teilte die EnBW mit. Beim Wärmestrom - also für Kundinnen und Kunden mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen - sollen die Preise sogar leicht um bis zu 3,5 Prozent sinken. Für einen Musterhaushalt mit zwei bis drei Personen bedeute dies eine Entlastung von bis zu 60 Euro im Jahr. Die genauen Werte seien von der Art der Anlage und der Messmethode abhängig.
Etwas teurer dürfte dagegen das Trinkwasser in Baden-Württemberg werden. Die Bodensee-Wasserversorgung, die rund vier Millionen Menschen im Südwesten mit Trinkwasser versorgt, erhöht die Umlage pro Kubikmeter Wasser (1.000 Liter) um knapp 2 Cent von 88 auf 89,9 Cent. Bei der Landeswasserversorgung steigt die Umlage ebenfalls um zwei Cent von 81 auf 83 Cent. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen würde die Erhöhung Mehrkosten von knapp vier Euro pro Jahr bedeuten. Allerdings machen die Preise der Wasserversorger nur ein Teil des Trinkwasserpreises aus, den Verbraucher am Ende bezahlen müssen. Im Schnitt kosteten 1.000 Liter 2024 im Südwesten 2,59 Euro.
Krankenversicherung könnte teurer werden
Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen – einige größere Kassen haben bereits Beitragsanhebungen angekündigt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.
Außerdem steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Auch der Pflegebeitrag steigt: Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Der Beitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte.
Fragen und Antworten: Was tun, wenn die Krankenkasse die Beiträge anhebt?
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.
Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten
2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.
Steuerfreibetrag, Mindestlohn, Kindergeld und mehr
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro angehoben. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 538 auf 556 Euro im Monat.
Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent. Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wird zum 1. Januar auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Das Kindergeld wird zum 1. Januar um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, steigt monatlich um fünf auf 25 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr an. Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll wiederum nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Schufa streicht Makel früher
Säumige Verbraucher können einen negativen Schufa-Eintrag schneller loswerden: Bei einmaligem Zahlungsverzug werden solche Daten vom 1. Januar an nach 18 Monaten und nicht wie bisher nach 36 Monaten gelöscht. Die Verkürzung ist aber an Bedingungen geknüpft, so muss etwa die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen werden.
Leistungskürzungen für Asylbewerber
Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.
Briefe werden teurer - und langsamer
Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen.
Die Zustellung von Briefen verlangsamt sich. Ab dem kommenden Jahr muss die Post einer staatlichen Vorschrift zufolge nicht mehr 80 Prozent der Briefe schon am nächsten Werktag zustellen, stattdessen müssen 95 Prozent der Standardbriefe erst am dritten Werktag nach Einwurf da sein.
Preiserhöhung: Höheres Briefporto ab Januar – 95 Cent für den Standardbrief
Steigende Kraftstoff- und Gaspreise
Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten.
Die Gasspeicherumlage, die einen Teil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Januar auf 2,99 Euro je Megawattstunde (rund 0,3 Cent je Kilowattstunde). Bisher liegt sie bei 2,50 Euro je Megawattstunde. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergeben sich Mehrkosten von knapp zehn Euro im Jahr.
Amalgam-Zahnfüllungen
Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ihren Patientinnen und Patienten keine neuen quecksilberhaltigen Zahnfüllungen mehr einsetzen. Ausnahmen gelten, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung wegen medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Auch die Ausfuhr von Dentalamalgam ist nach der EU-Verordnung verboten.
Strengere Regeln beim Biomüll
Ab Mai gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Störstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.
Altkleider müssen separat entsorgt werden
Für die alte Jeans, die ausrangierte Bettwäsche oder den kaputten Pullover gilt, dass diese nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden sollen. Es gilt eine sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien.
Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer
Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.
Beratungspflicht bei Biozid-Produkten
Wer biozidhaltige Produkte wie Schädlingsmittel kaufen möchte, muss sich künftig vor dem Kauf beraten lassen. Ein sogenanntes Abgabegespräch wird bei Käufen vor Ort Pflicht. Die Regel gilt auch im Online-Handel – dabei kann telefonisch oder per Videoübertragung aufgeklärt werden.
Grundschulempfehlung wird verbindlicher
Für Eltern und Schülerinnen und Schüler ändert sich im kommenden Jahr einiges. Dann sollen die von Grün-Schwarz geplanten Bildungsreformen in Kraft treten - vorausgesetzt, der Landtag stimmt den Änderungen zu. Als Erstes greift die Neuregelung der Grundschulempfehlung. Seit 2013 konnten allein die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind nach dem Ende der Grundschulzeit gehen soll.
Für die derzeitigen Viertklässler wird die Grundschulempfehlung nach dem Willen der Landesregierung wieder verbindlicher. An Stelle des reinen Elternwillens steht künftig ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Kompetenztest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, soll das den Ausschlag geben. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, soll das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.
Rückkehr zum G9
Eine weitere große Änderung an den Schulen im Land greift dann zum Beginn des neuen Schuljahres Anfang September: Dann soll nach dem Willen der Landesregierung wieder das Abitur nach neun Schuljahren zum Standard werden, zunächst beginnend mit den Klassen fünf und sechs. Derzeit ist das achtjährige Gymnasium Standard.
Das neunjährige Gymnasium soll neben der Verlängerung um ein Jahr auch zeitgemäß ausgestaltet werden. Das Konzept der Kultusministerin sieht etwa eine Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer vor. Kompetenzen im Bereich Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung sollen Schüler künftig in einem eigenen Schulfach erlernen, das von Klasse 5 bis Klasse 11 durchgehend unterrichtet werden soll.
Zudem soll das neue neunjährige Gymnasium mehr berufliche Orientierung, mehr Demokratiebildung und auch einen stärkeren Fokus auf die Basiskompetenzen bekommen. Konkret sollen etwa in der fünften und sechsten Klasse die Fächer Deutsch und Mathematik gestärkt werden.
Notfallpraxen schließen Schritt für Schritt
In Teilen von Baden-Württemberg müssen die Menschen ab April längere Wege zur nächsten Notfallpraxis in Kauf nehmen. Ab dann soll die Zahl der Notfallpraxen Schritt für Schritt reduziert werden, 18 Standorte sollen schließen. Künftig soll laut Kassenärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten.
Als Ersatz für die wegfallenden Standorte sollen die bleibenden Praxen gestärkt werden. Dort sollen etwa, wenn der Bedarf da ist, mehr Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig Dienst haben. Damit könne ein höheres Patientenaufkommen bewältigt werden und zugleich werde auch die Qualität verbessert. Es gebe etwa viele Ärztinnen und Ärzte, die wegen ihrer Fachrichtung mit bestimmten Erkrankungen wenig zu tun hätten. "Wenn zusätzlich ein erfahrener Kollege oder eine erfahrene Kollegin vor Ort ist, erleichtert dies den Dienst und verbessert die Versorgung", sagte Doris Reinhardt, die stellvertretende KV-Chefin.
Fragen und Antworten: 18 Notfallpraxen in Baden-Württemberg schließen - Müllheim ist auch dabei
Bundestag schrumpft
Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.
Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel
Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.
Rentenerhöhung
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.
Pässe und Personalausweis mit Digitalbild
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürgerinnen und Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden.
Neue Möglichkeiten bei Nachnamen
Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.
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