Klage abgewiesen

Gelände um den Tagesbruch zu Recht gesperrt

Die Sperrung des Geländes am Kahlenberg, wo sich im Februar 2008 der Tagesbruch ereignete, ist zu Recht angeordnet worden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

HERBOLZHEIM (gol). Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage eines Herbolzheimer Landwirts gegen ein vom Regierungspräsidium Freiburg verhängtes Betretungsverbot für sein Weinbaugrundstück ab.

Das Grundstück des Klägers liegt am Kahlenberg in der Gemeinde Herbolzheim, wo bis zum Ende der 1960er ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel