Gegen "Verblechung der Vorgärten"
Freiburg will sich eine Vorgartensatzung geben, die Geldbußen androht, wenn Hausbesitzer aus Vorgärten Garagen machen.
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Als einen "unangemessenen Eingriff in das Eigentum der Hausbesitzer" betrachtet sie der Ortschaftsrat Ebnet. Die Stadtverwaltung sieht das etwas anders und ist überzeugt: Freiburg braucht endlich eine Vorgartensatzung. Sie soll einer "Verblechung der Vorgärten" wehren. Und wer sich dennoch eine Garage, einen Schuppen oder einen überdachten Fahrradstellplatz in sein Vorgärtle baut, tut dies künftig ordnungswidrig und muss folglich mit einer Geldbuße rechnen.
Bevor der Gemeinderat diese Vorgartensatzung beschließt, soll am nächsten Mittwoch der Bau- und Umlegungsausschuss einem Bebauungsplan für das Stadtgebiet Freiburg zustimmen (von dem die eher dörflichen Ortschaften indes ausgenommen werden, siehe "Infobox"). Zum Hintergrund ...