Gegen Spielhalle im Gewerbegebiet
Gemeinderat beschließt nach Anfrage für bis zu zwölf Automatenplätze eine Veränderungssperre für die "Steglinsmatten".
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BINZEN. Im Binzener Gewerbegebiet "Steglinsmatten" wird es weder Vergnügungsstätten – also beispielsweise Spielhallen – noch sogenannte Rotlichtbetriebe geben. Diese Marschrichtung hat der Binzener Gemeinderat im Rahmen seiner jüngsten öffentlichen Sitzung am Donnerstagabend per einstimmigem Beschluss festgelegt. Das wird im entsprechenden Bebauungsplan "Steglinstatten" so untermauert. Hintergrund war die Bauvoranfrage eines auswärtigen Interessenten. Der wollte wissen, ob er in einem bestehenden Gebäude bis zu einem Dutzend Glücksspielautomaten betreiben kann.
Dass das nicht im Sinne des Gemeinderates ist, dokumentiert jetzt der entsprechende Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan ...