Gefahr (für einen) Kampfhund
Freiburger wegen Tierquälerei verurteilt / Amt für öffentliche Ordnung gibt zu: "Wir sehen in diesem Fall nicht so arg gut aus".
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Ein Freiburger, der bereits wegen Tötung seines Hundes vorbestraft war, wurde jetzt erneut wegen Tierquälerei verurteilt. Haarsträubend dabei: Er hielt seit Jahren illegal einen so genannten Kampfhund. Das Ordnungsamt wusste davon, setzte aber weder die Kampfhundeverordnung noch das Tierschutzgesetz durch. "Wir sehen in diesem Fall nicht so arg gut aus", sagt der stellvertretende Amtsleiter Markus Geißler.
Das Amt für öffentliche Ordnung wusste seit Februar 2001, dass der Freiburger den Bullterriermischling Tyson hielt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist dies illegal und kann mit einer Strafe bis zu 25 500 Euro belegt werden. Seit August 2000 gibt es die so genannte Kampfhundeverordnung, unter ...