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Gefahr (für einen) Kampfhund

Freiburger wegen Tierquälerei verurteilt / Amt für öffentliche Ordnung gibt zu: "Wir sehen in diesem Fall nicht so arg gut aus".  

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Ein Freiburger, der bereits wegen Tötung seines Hundes vorbestraft war, wurde jetzt erneut wegen Tierquälerei verurteilt. Haarsträubend dabei: Er hielt seit Jahren illegal einen so genannten Kampfhund. Das Ordnungsamt wusste davon, setzte aber weder die Kampfhundeverordnung noch das Tierschutzgesetz durch. "Wir sehen in diesem Fall nicht so arg gut aus", sagt der stellvertretende Amtsleiter Markus Geißler.

Das Amt für öffentliche Ordnung wusste seit Februar 2001, dass der Freiburger den Bullterriermischling Tyson hielt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist dies illegal und kann mit einer Strafe bis zu 25 500 Euro belegt werden. Seit August 2000 gibt es die so genannte Kampfhundeverordnung, unter ...

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