Geburtstagsfest artet in wilde Schlägerei aus

Gericht verurteilt den heute 17-jährigen Haupttäter zu einer Vorbewährung über eineinhalb Jahre und 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit.  

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WEIL AM RHEIN. Weil ein damals 15-Jähriger stark betrunken und extrem aggressiv war, kam es Ende Juli 2011 bei der Daur-Hütte zu einer Schlägerei. Vom Jugendschöffengericht am Lörracher Amtsgericht wurde der Vorfall jetzt mit Vorbewährung und einer Arbeitsauflage geahndet. Auch zwei Mittäter müssen gemeinnützige Arbeit leisten, einer von ihnen, der viele Vorstrafen hatte, wurde zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die drei Angeklagten gehörten zu einer Gruppe von 15 bis 20 Jugendlichen, die an der Daur-Hütte einen Geburtstag feiern wollten. Für denselben Abend hatte eine andere, etwa ebenso große Gruppe etwas älterer Leute die Hütte offiziell für eine Firmenfeier gemietet. Das war auch ...

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