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Gebührensatzung

Einstimmig hat der Gemeinderat sich für die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ausgesprochen. Unter anderem sind durch die Neuerung nun Schüler, Studenten und Erwerbslose von den Gebühren des Kirchenaustritts befreit. Für alle anderen betragen die Kosten weiterhin 30 Euro.

Ressort: Grenzach-Wyhlen

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 22. November 2024: PDF-Version herunterladen

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