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Gebremstes Jagdfieber

Wegen einer fehlenden Waffen-Genehmigung ist ein Schweizer Jäger wiederholt verurteilt worden.  

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LAUFENBURG. Das deutsche Waffengesetz ist nicht nur streng, sondern auch kompliziert. Diese Erfahrung musste ein Schweizer Jäger schon zum wiederholten Mal machen. Nun wurde er vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt.

Bereits im Sommer 2010 war der Jäger aus Leidenschaft, wie er sich selbst bezeichnete, schon einmal mit einer Waffe an der Grenze in Laufenburg erwischt worden, für die er im Bundesgebiet keine Berechtigung hatte. Dafür war er vom Amtsgericht Bad ...

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