Amtsgericht
Gastronom beschäftigte 15 Scheinselbständige - Geldstrafe
Zu einer Geldstrafe von 9600 Euro ist ein Freiburger Gastronom vom Freiburger Amtsgericht verurteilt worden, weil er in mehreren Betrieben insgesamt 15 Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hatte.
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