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Straßen und Gehwege

Garten und Tiefbauamt erinnert Freiburger an Heckenschneidepflicht

Bäume, Sträucher und Hecken, die in Straßen und Gehwege hineinragen oder Straßenlaternen und Verkehrszeichen verdecken, müssen vom Grundstückseigentümer regelmäßig zurückgeschnitten werden.  

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