Straßen und Gehwege
Garten und Tiefbauamt erinnert Freiburger an Heckenschneidepflicht
Bäume, Sträucher und Hecken, die in Straßen und Gehwege hineinragen oder Straßenlaternen und Verkehrszeichen verdecken, müssen vom Grundstückseigentümer regelmäßig zurückgeschnitten werden.
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