Gäste zu spät angemeldet
Ex-Gastwirt aus Todtmoos muss wiederholt Bußgeld zahlen.
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ST. BLASIEN/TODTMOOS. In den vergangenen zwei Jahren hatte der 59-jährige Inhaber eines Beherbergungsbetriebs in Todtmoos die Meldescheine seiner Gäste zu spät abgegeben und deshalb fünf Bußgeldbescheide erhalten, die er akzeptierte. Gegen den sechsten Bescheid hatte er nun Widerspruch eingelegt – mit teilweisem Erfolg. Richter Martin Hauser vom Amtsgericht St. Blasien setzte das Bußgeld von 1000 Euro auf 500 Euro herab.
Laut Kurtaxensatzung der Gemeinde Todtmoos sind Gäste binnen drei Tagen nach Ankunft oder Abreise an- und ...