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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der Angeklagte bestritt, seinen Stiefsohn getreten zu haben. Weil dieser die Aussage verweigerte und seine beim Streit anwesende Exfreundin nicht als Zeugin erschienen war, muss die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht kommende Woche fortgesetzt werden. Somit erfuhren die sehr ...