Für Freiheit und Demokratie
Vor 100 Jahren machte die Weimarer Republik Schwarz-Rot-Gold zu den deutschen Reichsfarben.
Margret Scholtyssek
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BERLIN. Schwarz-Rot-Gold sind die Nationalfarben Deutschlands. So steht es im Grundgesetz. Schon in der Weimarer Republik wurde es so festgelegt. Vor 100 Jahren, am 18. Februar 1919, beschloss der Staatenausschuss, die damalige Länderkammer, die Einführung der Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold. Die Weimarer Nationalversammlung stimmte am 3. Juli 1919 endgültig dafür, sie in die Verfassung aufzunehmen.
Die Festlegung des Staatenausschusses vom Februar 1919 war stark umstritten. Der Beschluss der Nationalversammlung war ein Kompromiss, der für ständigen Konfliktstoff sorgte. "Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke", hieß es in Artikel 3 der Weimarer Verfassung. Im Nationalsozialismus (1933-1945) waren für kurze Zeit wieder die kaiserlichen Farben neben der Hakenkreuzfahne der NSDAP zu sehen, die 1935 zur alleinigen Reichs- und Nationalflagge wurde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Grundgesetz festgelegt, dass die Bundesflagge wieder Schwarz-Rot-Gold ist. Auch in der DDR galten diese Farben, die Flagge wurde aber 1959 durch Hammer und Zirkel im Ährenkranz ergänzt. Seit dem 3. Oktober 1990 weht vor dem Reichstag in Berlin als Denkmal die 60 Quadratmeter große "Flagge der Einheit". Mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land überwanden vor allem junge Menschen die deutsche Zurückhaltung in Sachen Patriotismus. Fähnchen schwenken und sich mit den Nationalfarben schmücken, war gesellschaftlich weitgehend akzeptiert, Schwarz-Rot-Gold wurde zur Party-Deko.
Inzwischen macht der massive Gebrauch der Flagge von fremdenfeindlichen Gruppierungen das Symbol wieder zum Streitobjekt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stellte in einer Rede am 9. November 2018 aber klar: "Wer heute Menschenrechte und Demokratie verächtlich macht, wer alten nationalistischen Hass wieder anfacht, der hat gewiss kein historisches Recht auf Schwarz-Rot-Gold."
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