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Für eine Kuh kommt die Hilfe zu spät

Veterinäramt überprüft erneut ein landwirtschaftliches Anwesen in Wyhlen / Jetzt ist doch ein Tierhalteverbot in Sicht.  

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GRENZACH-WYHLEN. Im Januar 2003 musste sich ein in Wyhlen ansässiger Landwirt, für Missstände auf seinem Bauernhof, vor dem Landgericht in Freiburg verantworten. Das Amtsgericht hatte das geforderte Verbot der Tierhaltung damals abgelehnt und den Angeklagten lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Für eine Zeit lang hat sich der Mann wohl an die behördlichen Auflagen gehalten, doch jetzt gibt’s wieder Ärger. Eine Kuh sollte auf Anweisung des Veterinärs getötet werden.

Seit der Urteilsverkündigung gab es zumindest nach außen hin keine großen Auffälligkeiten rund um das landwirtschaftliche Anwesen. Laut Joachim Langanky, Sprecher der Lörracher Polizeidirektion, sind in den ...

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