Für eine Kuh kommt die Hilfe zu spät
Veterinäramt überprüft erneut ein landwirtschaftliches Anwesen in Wyhlen / Jetzt ist doch ein Tierhalteverbot in Sicht.
Florian Berndt
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
GRENZACH-WYHLEN. Im Januar 2003 musste sich ein in Wyhlen ansässiger Landwirt, für Missstände auf seinem Bauernhof, vor dem Landgericht in Freiburg verantworten. Das Amtsgericht hatte das geforderte Verbot der Tierhaltung damals abgelehnt und den Angeklagten lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Für eine Zeit lang hat sich der Mann wohl an die behördlichen Auflagen gehalten, doch jetzt gibt’s wieder Ärger. Eine Kuh sollte auf Anweisung des Veterinärs getötet werden.
Seit der Urteilsverkündigung gab es zumindest nach außen hin keine großen Auffälligkeiten rund um das landwirtschaftliche Anwesen. Laut Joachim Langanky, Sprecher der Lörracher Polizeidirektion, sind in den ...