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20-Jähriger aus Sammelunterkunft vor Gericht

Für die Messerstecherei fehlen die Beweise

Ein 20-jähriger Tunesier, der in der Rheinfelder Gemeinschaftsunterkunft in der Schildgasse einen 32-Jährigen mit einem Messer verletzt haben soll, wurde freigesprochen.  

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Der Hergang des Vorfalls ließ sich vor Gericht nicht beweisen. Verurteilt wurde der Angeklagte aber wegen einer anderen Körperverletzung und eines Diebstahls zu vier Wochen Jugendarrest.
Wie bereits berichtet, gab es über den Hergang der ...

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