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Fristlose Kündigung soll das letzte Mittel bleiben

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Gerichte stellen hohe Anforderungen / Darstellung eines Patienten auf "Facebook" ist nicht hinreichend wichtiger Grund.  

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Sebastian Kotzur  | Foto: zVg
Sebastian Kotzur Foto: zVg
LÖRRACH. Eine Kinderkrankenpflegerin veröffentlichte auf ihrer Facebook-Seite für alle einsehbar mehrere Fotos eines Patienten. Darauf war der schwerkranke Säugling, dessen Zwillingsschwester kurz nach der Geburt verstorben war und dessen Mutter sich von ihm losgesagt hatte, allein, oder zusammen mit seiner ...

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