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Freispruch zweiter Klasse für Polizist

Beamter hat nach Überzeugung des Amtsgerichts im Tantra-Studio kein Dienstgeheimnis verraten.  

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BAD SÄCKINGEN. Der Prozess beim Amtsgericht Bad Säckingen wegen Verrats von Dienstgeheimnissen endete für den angeklagten Polizeibeamten mit einem Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
"Das ...

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