Freispruch für Wehrer Rentner
65-Jähriger stand wegen Postbetrugs vor Gericht.
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WEHR. Das Strafverfahren gegen einen 65-Jährigen aus Wehr endete vor dem Amtsgericht Bad Säckingen mit einem Freispruch. Auch von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde der Vorwurf aus dem Strafbefehl nach der Beweisaufnahme nicht mehr aufrechterhalten. Darin wurde dem Rentner vorgeworfen, er habe wahrheitswidrig behauptet, bei einer Postlieferung, statt des bestellten I-Phones, nur ein wertloses Metallstück im Paket vorgefunden zu haben. Auf diese Weise habe er sich ein zweites Gerät erschwindeln wollen.
Tatsächlich habe er bereits mit der ersten Sendung das Handy erhalten. Jenes habe er an seine Tochter weitergegeben und das Ersatzgerät für sich behalten. Der Strafbefehl stützte sich überwiegend auf Nachforschungen der Post AG. ...