Freispruch für Firmengründer
Gericht: Verrat von Betriebsgeheimnissen nicht erwiesen.
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NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Aufatmen nach zehnstündiger Berufungsverhandlung: Die Siebte Kleine Strafkammer des Freiburger Landgerichts sprach zwei des Verrats von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen angeklagte Kaufleute aus dem nördlichen Kaiserstuhl frei. Der sichere Nachweis, dass sie zwei Aktenordner mit aktuellen Kundendaten bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber kopiert und zum Aufbau einer Konkurrenzfirma genutzt haben, war vor Gericht nicht geführt worden.
Im Oktober 2001 hatte das Amtsgericht in Kenzingen den Fall anders entschieden und die Aussage des einzigen Belastungszeugen für glaubhaft befunden. Die angeklagten Kaufleute waren damals zu Geldstrafen von je 50 Tagessätzen verurteilt worden. Sie legten Berufung ein, weil sie ...