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Freispruch für 23-jährige Lokführerin

Freiburger Landgericht bewertete den tödlichen Unfall am Bahnhof in zweiter Instanz anders als das Amtsgericht Lörrach / Bahn muss nicht auf Sicht fahren.  

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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen hat das Landgericht Freiburg in zweiter Instanz eine 23-jährige Lokführerin aus Weil am Rhein. Am 9. Februar 2000 hatte sie mit ihrem Regionalzug 230 Meter nach Verlassen des Bahnhofs Weil in Richtung Lörrach einen vorschriftswidrig auf dem Gleis laufenden Bahnarbeiter erfasst und tödlich verletzt.

Vor Gericht beschrieb die Angeklagte, die das Amtsgericht in Lörrach im September 2001 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt hatte, die tödliche Kollision mit wenigen Worten: "Als ich im Gleis ...

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